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Mit der Prüfbescheinigung dürfen Sie einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor fahren, auch ohne Tretkurbeln. Die Höchstgeschwindigkeit darf auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h betragen. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein. Wenn Sie Kinder mitnehmen möchten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Prüfbescheinigung dürfen Sie mit 15 Jahren erwerben. Wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt weder Führerschein noch eine Prüfbescheinigung.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Sie müssen 6 Unterrichtsabende theoretischen Unterricht besuchen. Die praktische Ausbildung dauert 90 Minuten. Es wird nur eine theoretische Prüfung abgelegt, die Sie drei Monate vor Erreichen des 15. Geburtstages machen können.
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