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Klassen
j0172593

In folgenden Führerscheinklassen bilden wir aus:

Klasse

das dürfen Sie fahren

Mindestalter

B

Kfz. bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg. Sie dürfen auch Anhänger mitführen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeugs liegt und der Zug nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat.

18 Jahre

A1

Motorräder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS) Nennleistung

16 Jahre

A

Motorräder bis 25 kW (34 PS) Nennleistung und mindestens 6,25 kg pro kW. Nach 2 Jahren dürfen Sie auch Motorräder mit höherer Leistung fahren, ohne erneute Prüfung. Ab 25 Jahren dürfen Sie die uneingeschränkte Klasse A erwerben.

18 Jahre

BE

Anhänger über 750 kg

18 Jahre

M

Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

16 Jahre

L

land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis zu 25 km/ bzw. 32 km/h

16 Jahre

Mofa

Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h

15 Jahre

S

Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, zul. Gesamtmasse
350 kg, Motorleistung max. 4 kW

16 Jahre

Vorfahrtstr. 1

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