Fahrschule Gräsche Telefon 05382-6596

Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder, Quads und Kleinstautos darf man ab 16 Jahren fahren. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 45 km/h begrenzt, außerdem dürfen sie nicht schwerer als 350 kg sein. Die Klasse B und T schließt die Klasse S mit ein.

Fahrerlaubnisse der Klassen 4 und 5, die vor dem 1.1.1989 erworben wurden, berechtigen zum Führen der Fahrzeuge der Klasse S. Dies gilt nur, wenn die “alte” Fahrerlaubnis gegen den neuen Scheckkartenführerschein umgetauscht wird.

Neben einer theoretischen Ausbildung (14 Unterrichtsabende) muss man auch eine praktische Prüfung ablegen, die 30 Minuten dauert. Folgende Grundfahraufgaben gibt es:

1. Abbremsen mit größtmöglicher Verzögerung

2. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (falls Rückwärtsgang vorhanden).

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