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Klasse BE
BE_1

Sie dürfen mit der Klasse BE Fahrzeugkombinationen fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Das sind zum Beispiel:

Ein PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.500 kg und einem Leergewicht von 950 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.000 kg hat (in diesem Fall bleibt zwar die zulässige Gesamtmasse der Kombination unter den zulässigen 3.500 kg, aber die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist größer als das Leergewicht des PKW).

Ein PKW der gehobenen Mittelklasse mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.100 kg und einem Leergewicht von 1.615 kg Gesamtmasse mit einem Anhänger, der ein Gesamtmasse von 1.500 kg hat (in diesem Fall bleibt zwar die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter dem Leergewicht des PKW, aber die Gesamtmasse der Kombination ist größer als die zulässigen 3.500 kg).

Zum Erwerb der Klasse BE müssen Sie bereits die Klasse B besitzen. Eine theoretische Ausbildung findet nicht statt.

 

Sonderfahrten

Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse BE vorgeschrieben:

Überlandfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten

Autobahnfahrten: 1 Fahrstunde a 45 Minuten

Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunde a 45 Minuten

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