Fahrschule Gräsche Telefon 05382-6596

Klasse A
A_3

Sie dürfen mit der Klasse A Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm. Die Leistung ist in den ersten zwei Jahren auf 25 kW (34PS) beschränkt. Danach dürfen auch stärkere Motorräder ohne Leistungsbegrenzung gefahren werden, ohne dass eine Umschreibung oder eine erneute Ausbildung fällig wird.

Sie müssen 18 Jahre alt sein. Die Antragstellung kann bereits 6 Monate vorher erfolgen, die theoretische Ausbildung können Sie 3 Monate, die praktische Prüfung 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

Sind Sie 25 Jahre alt, dürfen Sie direkt in die unbeschränkte Klasse A einsteigen, wenn Sie die Ausbildung auf einem entsprechenden Motorrad absolvieren.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtsabende zu 90 Minuten Grundthemen und 4 Unterrichtsabende zu je 90 Minuten Fachthemen.

Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundschulung (sie sollte laut Fahrerlaubnisverordnung mindestens 10 Fahrstunden betragen) plus der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Der Schüler wird über Funk angeleitet und muß während der Prüfung vorausfahren.

Wir bilden für die Beschränkte Klasse A auf einer Kawasaki ER-5 Twister und für den Direkteinstieg auf BMW R 850 R aus. Bei Bedarf können Sie aber auch Ihr eigenes Motorrad für die Ausbildung verwenden. Dafür benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Versicherung, dass Ihr Motorrad für die Ausbildung genutzt werden darf.

 

Sonderfahrten

Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse A vorgeschrieben:

Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten

Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten

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