Fahrschule Gräsche Telefon 05382-6596

Begleitetes Fahren mit 17

Sie können bereits mit 17 Jahren in Begleitung Auto fahren. Begleitpersonen müssen folgende Bedingungen erfüllen. Begleiten darf, wer...

... mindestens 30 Jahre alt ist

... mindesten seit 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B (oder die Klasse 3) besitzt

... nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg hatt

Bereits mit 16 1/2 Jahren kann man den Antrag auf vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt stellen. Anschließend erfolgt die Ausbildung in der Fahrschule. Zusätzlich gibt es eine Einweisung von ca. 2 Stunden für die Fahranfänger und deren Erziehungsberechtigten in der Fahrschule über die Aufgaben als Begleiter beim Autofahren.

Nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung der Führerscheinklasse B darf man in ganz Deutschland in Begleitung der Erziehungsberechtigten Auto fahren. Die Klasse B beinhaltet aber auch die Führerscheinklassen L (Trecker bis 32 km/h), M (Roller bis 45 km/h) und die neue Klasse S (Leichtkraftfahrzeuge z. B. Quad bis 45 km/h). Diese Fahrzeuge dürfen ohne Begleitung gefahren werden.

Dieses Projekt wird wissenschaftlich begleitet. Aus diesem Grund verpflichten sich die Teilnehmer, dass die Forschungsstelle Auskünfte des Kraftfahrtbundesamtes erhält. Auch Nachfragen der Wissenschaftler im Falle eines Unfalles sind möglich.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres muss die vorläufige Fahrerlaubnis in einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Die Probezeit  von 2 Jahren beginnt mit der Ausgabe des vorläufigen Führerscheins.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.begleitetes-fahren.de  und bei uns in der Fahrschule.

[Fahrschule Gräsche] [Unser Leitbild] [Roller fahren] [Begleitetes Fahren mit 17] [Auto fahren] [Fortbildung] [Anmeldung] [Erste Hilfe] [Theorie] [Praxis] [Klassen] [Ferienführerschein] [Prüfung] [Seminare] [MPU] [Links] [Impressum]