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Aufbauseminar für Punkteauffällige

Bei 8 bis 13 Punkten wird der betroffene Führerscheininhaber vom Straßenverkehrsamt verwarnt und darauf hingewiesen, dass er ein Aufbauseminar besuchen kann, um unter anderem auch Punkte im Verkehrszentralregister abzubauen. Haben Sie maximal 8 Punkte, können Sie mit dem Seminarbesuch 4 Punkte abbauen, bei einem Punktestand von mehr als 8 nur noch 2 Punkte.

Ab 14 Punkten wird eine Teilnahme am Aufbauseminar angeordnet. Sie können alle 5 Jahre an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ab 18 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen. Weitere 2 Punkte können Sie abbauen, wenn Sie an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.

 

Zielgruppe

Kraftfahrer mit Eintragungen (Punkten) im Verkehrszentralregister, die entweder freiwillig teilnehmen, um Punkte abzubauen, oder auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen zu müssen.

 

Gruppengröße

mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer

 

Seminarumfang

4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Testfahrten (Fahrproben) in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt.

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