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Allgemein

Mofa

Der ideale Einstieg ins mobile Leben bietet die Mofa-Ausbildung. Nach einer theoretischen und praktischen Ausbildung wird eine theoretische Prüfung abgelegt. Eine Prüfbescheinigung wird ausgestellt, die zum Führen eines Mofas oder Mofa-Roller berechtigt. Damit darf man höchstens 25 km/h fahren. Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Sollte in späteren Jahren einmal die Fahrerlaubnis entzogen werden, so darf man immer noch mit dem Mofa fahren.

Motorroller (Klasse M)

Mit 16 Jahren schließlich darf eine Fahrerlaubnis erworben werden. Die günstige Variante: Klasse M, mit der ein Zweirad (Kleinkraftrad oder Motorroller) bewegt werden darf. Hier fallen keine Sonderfahrten an. In der praktischen Prüfung fährt der Prüfling vorweg. Die Grundfahraufgaben sind ähnlich wie beim Motorradführerschein (Bremsen, Ausweichen, Schrittgeschwindigkeit usw.).

Trecker (Klasse L)

Für Landwirte interessant: Die Klasse L, mit der Trecker bis 25 km/h einschließlich zwei zulassungsfreier Anhänger gefahren werden darf. Es ist nur eine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Die Klasse L ist nicht in der Klasse M enthalten. Wer also mit 16 Jahren die Klasse M und L erwerben möchte, muss dies ausdrücklich auf dem Führerschein-Antrag vermerken.

Leichtkraftrad (Klasse A1)

Motorrad fahren ist auch ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Die Klasse A1 ist die erste Stufe des Motorradführerscheins. Mit diesem Führerschein darf man Motorräder bis 125 ccm und einer Leistung von maximal 15 PS bewegen. Bis zum 18. Lebensjahr muss die Maschine auf 80 km/h gedrosselt sein. Dies ist in den Fahrzeugpapieren zu vermerken. Mit Ausstellung der Fahrerlaubnis A1 beginnt auch die Probezeit, so dass man mit 18 Jahren die Probezeit für Führerscheine beendet hat (es sei denn, man ist auffällig geworden). Bei dem späteren Erwerb auf die Klasse A gibt es einen Bonus bei den Sonderfahrten: man muss nur 6 Sonderfahrten absolvieren anstatt 12.

Quad und Leichtfahrzeuge (Klasse S)

Auto fahren mit 16 Jahren ist seit Februar 2005 möglich. Die Geschwindigkeit ist auf 45 km/h beschränkt und das Kraftfahrzeug darf nicht mehr als 350 kg wiegen. Der ADAC hat aber auf das hohe Unfallrisiko hingewiesen. Im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Kleinst-PKW haben die Insassen von einem Leichtfahrzeug fast keine Überlebenschance. Die Quads als Spassmobil sind für Geländefahrten ausgelegt und haben auf Straßen gefährliche Fahreigenschaften, zum Beispiel bei Kurvenfahrten, da es kein Ausgleichsgetriebe gibt.

Auto (Klasse B)

Fast schon selbstverständlich – der Autoführerschein mit 18 Jahren. Die Ausbildung erfolgt bei uns nach dem Curricularen Leitfaden der Fahrlehrerverbände. Eine gute Ausbildung ist die beste Versicherung gegen Unfälle. Denn noch immer verunglücken überdurchschnittlich viele junge Fahrer und Fahrerinnen im Straßenverkehr. Intensives Training auch auf unbekannten Strecken, Autobahnen oder lange Fahrten in der Dunkelheit nach einem langen Arbeits- oder Schultag vermitteln Einsichten, die im Theorieunterricht nicht so eindringlich gelehrt werden können. Auch die Verzahnung von Theorie und Praxis ist wichtig. Gelernte Verkehrsregeln im Straßenverkehr umsetzen erleichtert die Akzeptanz derselben. Sicherlich lernt man vieles erst, wenn die Fahranfänger alleine unterwegs sind. Die Ansprüche an die FahrerInnen sind in den vergangenen Jahren durch die immer noch zunehmende Verkehrsdichte erheblich gestiegen. Wer noch nicht im Besitz der Klasse A1 ist, muss sich in der Probezeit bewähren. Bei Verstößen, die ein Bußgeld zur Folge haben, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre. Auch muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger besucht werden. Die Teilnahmebescheinigung darüber muss innerhalb von 2 Monaten dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden, sonst wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Motorrad (Klasse A beschränkt und unbeschränkt)

Der Motorradführerschein kann ebenfalls mit 18 Jahren erworben werden. Zunächst ist dieser in den erst zwei Jahren beschränkt auf 25 kW (34 PS). Auch ein Mindestgewicht ist festgelegt: Die Maschine muss mindestens 6,25 kg pro kW aufweisen (bei 25 kW also 156,25 kg). Danach entfällt die Beschränkung. Es muss keine weitere Prüfung abgelegt werden und es ist auch kein Nachweis über gefahrene Kilometer oder ähnliches erforderlich. Wer 25 Jahre alt ist, kann die Klasse A ohne Beschränkung der Motorleistung absolvieren Klasse A (u).

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